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  • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz durch Landratsamt Calw vom 26.02.2010 für Haltung und
    Transport und zur Durchführung von Schauflügen mit Tauben
  • Die Durchführung der Schauflüge ist unter anderem vom aktuellen Wetter abhängig, das heißt, bei starkem Regen oder Gewitter findet der Schauflug nicht statt.
    Wenn am Tag des Schauflugs das Wetter schlecht sein sollte und ich bin noch nicht am gebuchten
    Ort, so entstehen für Sie keine Kosten, bin ich aber schon vor Ort und das Wetter schlägt sehr rasch um, so bekomme ich die Hälfte des Preises, da der Aufwand von " Einpacken " und Transport vor Ort
    schon entstanden ist.